MAGNETRESONANZTOMOGRAFIE (MRT)

Methodik

Die Magnetresonanztomografie ist ein Verfahren, das Schnittbildaufnahmen des menschlichen Körpers mithilfe eines starken Magnetfeldes und Hochfrequenzimpulsen erzeugt. Für die Untersuchung werden keine Röntgenstrahlen angewendet. Bei der Untersuchung entstehen durch die wechselnden Magnetfelder relativ laute Geräusche. Durch unterschiedliche Untersuchungsparameter können sowohl zweidimensionale als auch dreidimensionale Datensätze erzeugt werden.

Anwendungsgebiete

Die Magnetresonanztomografie hat ein breites Spektrum an Anwendungsgebieten. Sie eignet sich hervorragend zur Beurteilung von Gelenken (zum Beispiel Knorpeldarstellung), Weichgeweben (innere Organe, Gehirn, Rückenmark) als auch von Gefäßen. Durch schnelle Sequenzen sind auch dynamische Untersuchungen von Bewegungen (zum Beispiel Darmschlingen und Darstellung von Leistenbrüchen) möglich. Bei bestimmten Fragestellungen ist die Gabe von Kontrastmitteln über eine Armvene nötig.

Vorbereitung zur Untersuchung und Durchführung

Bevor sie den Untersuchungsraum betreten, ist es wichtig, dass metallische Gegenstände sowie Kleidungsstücke mit Metallteilen (Knöpfe und Reißverschlüsse) abgelegt werden. Im Untersuchungsraum werden sie vom Personal auf der Liege entsprechend gelagert, über die zu untersuchende Körperregion wird in der Regel eine sogenannte Spule angelegt. Sollte eine Kontrastmittelapplikation notwendig sein, wird Ihnen vor der Untersuchung ein venöser Zugang in eine Armvene gelegt. Wegen der lauten Geräusche während der Untersuchung wird Ihnen ein Gehörschutz angeboten (Kopfhörer oder Ohrstöpsel).

Während der Untersuchung werden Sie über eine Kamera laufend vom Personal überwacht. Außerdem bekommen Sie einen Notfallknopf in die Hand gelegt, um sich bei Bedarf bemerkbar zu machen. Die Untersuchung dauert je nach Fragestellung zwischen 10 und 30 Minuten. Im Anschluss an die Untersuchung erfolgt die Bildauswertung durch den Radiologen.

Gegenstände, die nicht in den Untersuchungsraum mitgenommen werden dürfen:

  • Schmuck, Ohrringe, Piercing aus magnetischem Metall (zum Beispiel Nickel, Stahl)
  • Brille, Uhr, Brieftasche, Kreditkarten, Scheckkarten, Parktickets, Geldmünzen
  • Metallteile an der Kleidung (zum Beispiel Druckknöpfe, Reißverschlüsse, Gürtelschnallen)
  • Kugelschreiber, Schlüssel, Handy, Taschenmesser
  • Herausnehmbarer Zahnersatz, herausnehmbare Zahnspange
  • Hörgeräte
  • Akupunkturnadeln, Insulinnadeln, Sicherheitsnadeln, Haarnadeln oder Haarklammern

Sollten Sie sich bei einem Gegenstand nicht sicher sein, sprechen Sie vor der Untersuchung unser Personal an.

Kontrastmittel

Bei bestimmten Fragestellungen ist die Anwendung von Kontrastmitteln zur Beurteilung der Aufnahmen nötig. Beispiele hierfür sind Entzündungen, Überlastungsreaktionen und die Diagnostik von Tumoren. Die Notwendigkeit der Kontrastmittelgabe wird vor jeder Untersuchung von der Radiologin/dem Radiologen überprüft.

Moderne Kontrastmittel sind sehr gut verträglich, bei bestimmten Vorerkrankungen (z.B. Allergien) können Kontrastmittel aber z.T. nicht angewendet werden bzw. ist unter Umständen eine andere Untersuchung für Sie besser geeignet. Dies wird dann vor Ort mit Ihnen besprochen, im Falle von Rückfragen kontaktieren wir den zuweisenden Arzt.

Über etwaige Nebenwirkungen oder Risiken werden Sie in unserer Praxis vor der Anwendung der Kontrastmittel selbstverständlich aufgeklärt.

Aktuelles: Kontroverse Diskussion der Kontrastmittelapplikation in der Presse

In den letzten Monaten wurde in unterschiedlichen Medien darüber berichtet, dass Kontrastmittel zu Profitsteigerung auch bei Untersuchungen verwendet werden würden, die keine Kontrastmittelapplikation benötigen. In eigener Sache weisen wir darauf hin, dass jede Kontrastmittelapplikation unserer Praxis vor der Untersuchung durch die anwesende Radiologin bzw. den anwesenden Radiologen auf ihre medizinische Notwendigkeit hin überprüft wird. Eine Kontrastmittelapplikation erfolgt nur, wenn dies für die Beurteilung der Untersuchung nötig ist.

Für weitere Informationen verweisen wir an die offizielle Erklärung des Berufsverband der Radiologen: http://www.radiologenverband.de/files/73fca15d-c7c5-485c-a259-54014ac4756f

Wann ist eine MRT Untersuchung nicht möglich?

Wann kann eine MRT nicht durchgeführt werden?

  • Im ersten Drittel der Schwangerschaft
  • Bei bestimmten medizinischen Implantaten (z.B. Herzschrittmacher, Nervenstimulatoren, Insulin- und Schmerzmittelpumpen)
  • Bei älteren (> 30 Jahren) Gefäßclips
  • Bei bestimmten anderen Implantaten oder Metallen

Bitte bringen Sie alle vorhandenen Unterlagen zu Implantaten zum Untersuchungstermin mit, um die Durchführbarkeit der Untersuchung vom Radiologen vor der Untersuchung überprüfen zu lassen.

MRT der Prostata

Die MR-Prostatographie bietet eine hohe diagnostische Sicherheit und ist der herkömmlichen Vorgehensweise bestehend aus PSA-Wert Bestimmung, Tastbefund und ungezielter Biopsie deutlich überlegen. Aus diesem Grund soll laut der aktuellen S3-Leitlinien Prostatacarcinom eine MR-Prostatographie als Primärdiagnostik vor Durchführung einer Biopsie erfolgen. Bösartige Tumore können gut von gutartigen Veränderungen unterschieden werden.

Bei fehlendem Tumornachweis ist das Vorliegen eines aggressiven Prostatcarcinoms sehr unwahrscheinlich. Sollte sich jedoch ein verdächtiger Befund zeigen, kann eine gezielte Gewebsgewinnung mit höchster Trefferwahrscheinlichkeit durch den Urologen erfolgen.

Nicht alle Prostatacarcinome wachsen aggressiv, in manchen Fällen kann eine abwartende und beobachtende Vorgehensweise ausreichend sein (sog. Active Surveilance), in diesem Zusammenhang kommt einer regelmäßigen MR-Prostatographie Verlaufskontrolle höchster Stellenwert zu.

Sollte sich bei einem bereits behandelten Prostatacarcinom der Verdacht auf ein Wiederauftreten eines Tumors ergeben (sog. Lokalrezidiv) kann auch im Rahmen der Tumornachsorge die MR-Prostatographie eine wertvolle Orientierung bieten.

Die MR-Prostatographie ist ein aufwändiges Verfahren bei dem die Prostata einerseits in höchster räumlicher Auflösung visuell beurteilt wird und zusätzlich die Gewebszusammensetzung mittels unterschiedlicher Parameter (u.a. Durchblutung) eingeschätzt wird. Dadurch lassen sich auffällige Areale hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit für einen Tumor klassifizieren und standardisiert dem behandelnden Kollegen/Urologen übermitteln (PI-RADS Klassifikation).

Höchste Untersuchungs- und Befundungsqualität ist in unserer Praxis durch das technische Qualitätstestat des Qualitäts-Rings-Radiologie und des Berufsverbandes Deutscher Radiologen e.V. sowie durch die Q1- und Q2-Zertifizierungen, vergeben von der Arbeitsgruppe Uroradiologie der Deutschen Röntgengesellschaft, garantiert.

Aktuell ist die MR-Prostatographie leider trotz Empfehlung der aktuellen Leitlinien Prostatacarcinom weiterhin noch nicht im Leistungsumfang der meisten gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Sie können die MRT der Prostata in unserer Praxis allerdings gerne im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung (gegen Rechnung) in Anspruch nehmen. Gegebenenfalls ist vorher eine Kontaktaufnahme mit ihrer Krankenkasse zur individuellen Kostenübernahme sinnvoll. Gerne beraten wir Sie zu dem Thema und auch zu den anfallenden Kosten.

Teilnehmende Krankenkassen

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Untersuchung im Regelfall.

MRT MAMMOGRAFIE

Die Magnetresonanztomografie der Brust ist eine weitere bildgebende Methode, die als ergänzendes Verfahren eingesetzt werden kann. Aktuell ist in Deutschland eine Früherkennung mittels MR-Mammografie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen und wird deswegen auch nicht erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten momentan die Mammografie nur bei folgenden Fragestellungen:

1. Lokalrezidivausschluss eines Mammakarzinoms nach brusterhaltender Therapie oder nach Brustwiederaufbau nach Mammakarzinom.

2. Primärtumorsuche bei bereits histologisch gesicherter Lymphknotenmetastase eines Mammakarzinoms, das weder in der Mammografie noch in der Sonografie sichtbar ist.

Sollten Sie dennoch eine MR-Mammografie in unserer Praxis durchführen lassen, kann dies im Rahmen einer Wahlleistung erfolgen. Alternativ empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse bzgl. einer möglichen Kostenübernahme im Einzelfall.