Die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen oder schweren Verlaufsformen von Erkrankungen erfordert nicht nur die Betreuung durch ein interdisziplinäres Ärzteteam mit entsprechender spezieller Qualifikation, sondern häufig auch spezielle diagnostische Möglichkeiten.

Um die Versorgung dieser Patienten zu gewährleisten, wurde im GKV-Versorgungsstrukturgesetz im § 116b SGB V ein neuer Versorgungsbereich geschaffen: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV).

Innerhalb der ASV können betroffene Patienten sowohl von Vertragsärzten als auch Krankenhausärzten nach einheitlichen Rechtsvorschriften versorgt werden. Die ASV steht den Patienten seit dem 01.01.2012 zur Verfügung. Die ASV ist beschränkt auf seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit geringen Fallzahlen (z.B. pulmonale Hypertonie, Tuberkulose), schwere Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen und Patienten für die hochspezialisierte Leistungen erforderlich sind.

Im Bereich der Onkologie fallen hierunter bis jetzt Gastrointestinale Tumore/Tumore der Bauchhöhle (seit 07/2014) sowie Gynäkologische Tumore (seit 08/2016). Die für alle ASV-Angebote geltenden generellen Anforderungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss geregelt. Ein ASV-Team setzt sich u.a. aus dem Teamleiter, einem Kernteam und hinzuzuziehenden Fachärzten zusammen.

Mehr Informationen über das behandelnde ASV-Team und über die ASV finden sieh hier.